Erdwärme-Komplett-Paket
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Erdwärme Tiefenbohrung Genehmigungen & Auflagen
Das erwartet Sie in diesem Artikel:
- Wer kümmert sich um die Genehmigungen?
- Darf man im Wasserschutzgebiet bohren?
- Wie tief darf in Berlin und Brandenburg gebohrt werden?
- Erdwärme und Schallschutz: ein Vorteil im Bestand
- Woran Sie einen guten Bohrpartner erkennen
Preise, Pakete & Förderung
Alles, was Sie über die Kosten, Paketpreise und Förderungen für Erdwärme in Berlin und Brandenburg wissen müssen.
Genehmigung für die Erdwärmebohrung: Das übernehmen wir für Sie
Eine Erdwärmebohrung braucht mehr Auflagen als andere Heizungen, aber eins gleich vorweg: Sie lehnen sich zurück, wir kümmern uns. Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir die Behördenkommunikation für Sie. So entgehen Sie dem Behördenstress und freuen sich einfach auf Ihre neue Erdwärmeanlage.
Nur drei Dinge bleiben in Ihrer Hand:
- Halteverbot – falls nötig; es gehört zur Baustellenvorbereitung.
- Nachweis der Kampfmittelfreiheit – erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, der Feuerwehr oder der Altlastenauskunft.
- Leitungspläne – bekommen Sie bei Ihren öffentlichen Versorgern, falls Ihnen bei der Hausübergabe kein Bestandsplan überreicht wurde.
Um alle anderen Ämter kümmern wir uns. Seit unserer Gründung 2017 haben wir einen reichen Erfahrungsschatz im Umgang mit Behörden aufgebaut und kennen viele Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus früheren Projekten.
Die Untere Wasserbehörde: die wichtigste Anlaufstelle
Eine Behörde muss in jedem Fall kontaktiert werden: die Untere Wasserbehörde. Für jede Erdwärmebohrung besteht dort eine Anzeigepflicht. Als Erstes wird geklärt, ob sich Ihr Bauvorhaben in einem Wasserschutzgebiet befindet und wenn ja, in welcher Zone.
Denn: In vielen Fällen darf man auch in einem Wasserschutzgebiet bohren.
Diese Fragen klären wir vorab; Sie können aber auch selbst mit der für Sie zuständigen Behörde in Kontakt treten.
Darf man im Wasserschutzgebiet bohren?
Entscheidend ist die Schutzzone. In bestimmten Gebieten besteht absolutes Bohrverbot, in vielen Bereichen ist eine Bohrung jedoch erlaubt.
| Wasserschutzzone | Erdwärmebohrung |
|---|---|
| Zone I bis II | Grundsätzlich nicht erlaubt |
| Zone III / IIIA | Unter bestimmten Auflagen möglich |
Solche Auflagen können zum Beispiel sein:
- Befüllung der Sonde: kein Monoethylenglykol, sondern nur Wasser oder Propylenglykol.
- Grundwasserleiter: Es muss geklärt werden, ob durch einen Grundwasserleiter gebohrt werden darf.
- Einleitgenehmigung: Muss Wasser in einen Kanal eingeleitet werden, holen wir diese zusätzlich ein.
Kurz gesagt: Bohren im Wasserschutzgebiet kann erlaubt sein. Wir prüfen das in jedem Fall gründlich vorab.
Wie tief darf in Berlin und Brandenburg gebohrt werden?
Manchmal gibt es Auflagen zur Bohrtiefe. In Berlin galt lange eine pauschale Begrenzung auf 100 Meter, weil im Boden Salzwasservorkommen liegen, die sich nicht mit dem darüberliegenden Trinkwasser vermischen sollen. Im November 2025 wurde diese starre Grenze aufgehoben und an die tatsächlichen Bodengegebenheiten angepasst: Seitdem darf bis zur Obergrenze der sogenannten Rupeltonschicht gebohrt werden, einer natürlichen Trennschicht zwischen Salz- und Süßwasser, die an manchen Stellen mehrere Hundert Meter tief liegt.
Wie tief wir tatsächlich gehen, hängt vom jeweiligen Projekt ab:
- Bis 100 Meter: Bei kleinen Projekten reicht oft die Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.
- Tiefer als 100 Meter: Zusätzlich ist eine Genehmigung des für das Bundesland zuständigen Bergamts nötig.
- Außerdem wird der geologische Dienst informiert, entweder automatisch über die Bohranzeige oder durch die Untere Wasserbehörde.
- Je nach Bundesland besteht zudem eine Informationspflicht gegenüber Bau- und Ordnungsamt.
Erdwärme und Schallschutz: ein Vorteil im Bestand
Wer in dicht bebauten Gebieten wohnt, muss die Schallschutz-Grenzwerte für Wärmepumpen einhalten. Die gute Nachricht: Das betrifft ausschließlich Luftwärmepumpen, deren Außengerät Geräusche erzeugt. Das „Außengerät“ einer Erdwärmepumpe – die Sonde – liegt sicher im Erdreich und ist nicht hörbar. Nur die Wärmepumpe im Heizraum erzeugt Geräusche, und zwar nicht mehr als eine herkömmliche Gastherme. Eine zusätzliche Geräuschentwicklung müssen Sie also nicht befürchten.
Woran Sie einen guten Bohrpartner erkennen
Ob ein Unternehmen wirklich qualifiziert ist, erkennen Sie am Angebot und an den Zertifikaten:
- EED-Bericht: Ein seriöses Angebot enthält einen EED-Bericht, der weit mehr Parameter berücksichtigt als der grobe Tabellenwert „Watt pro Meter“. Fehlt er, drohen ungenaue Auslegungen.
- Alles aus einer Hand: Planung und Umsetzung gehören zusammen. Sie zu trennen, ist nicht sinnvoll und erhöht den Preis unnötig. Auch die gesamte Antragstellung sollte übernommen werden – einzig der Antrag auf Fördermittel bleibt bei Ihnen.
- Zertifikate: Für Erdwärmebohrunternehmen gibt es das Zertifikat DVGW W 120-2 (DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V.; „W 120-2″ steht für Geothermie).
- Qualifiziertes Team: Ein Bohr-Team besteht mindestens aus Bohrgeräteführer und Bohrhelfer; der Bohrgeräteführer muss seine Kompetenz per Zertifikat nachweisen.
- Geprüfte Materialien: Jede Sonde hat ein eigenes Zertifikat, und auch für Verpressmaterial und Frostschutzmittel gelten strenge Vorschriften – schließlich verbleiben sie dauerhaft im Boden.
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